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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln die B2B-Zusammenarbeit mit Asymteria. Maßgeblich sind zusätzlich Angebot/Auftrag, Leistungs-/Vergütungsanlagen, Erstattungs- und Datenschutzregelungen.

1) Geltung, B2B-Klausel

Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht.

2) Vertragsschluss & Textform

Angebote von Asymteria sind 14 Kalendertage verbindlich, sofern nicht anders angegeben. Der Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots oder durch Beauftragung in Textform (E-Mail ausreichend) zustande.

3) Leistungen & Scope

Leistungsarten: Discovery-Sprints, Retainer, Arbeitspakete, Workshops/Playbooks, optionale Lizenzen. Inhalt, Deliverables und Abnahmekriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Empfehlungen sind signalgetrieben und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

4) Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner bereit und gewährleistet, dass Inhalte/Materialien frei von Rechten Dritter sind. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen.

5) Abnahme

Asymteria übergibt die vereinbarten Deliverables. Der Kunde prüft binnen 5 Arbeitstagen und erklärt Abnahme oder benennt begründete Mängel. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

6) Vergütung, Zahlungen

Retainer werden monatlich im Voraus, Arbeitspakete/Discovery zu 50 % bei Beauftragung und 50 % bei Lieferung abgerechnet. Zahlungsziel: 14 Tage netto. Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7) Reisekosten & Drittleistungen

Notwendige Reise-/Nebenkosten sowie im Kundenauftrag gebuchte Drittleistungen (z. B. Tools, Werbebudgets) trägt der Kunde nach Nachweis. Für Erstattungen Dritter gelten deren Bedingungen.

8) Rechte an Arbeitsergebnissen

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den konkret erstellten Ergebnissen für eigene Geschäftszwecke. Methoden, Frameworks, generische Vorlagen und Know-how verbleiben bei Asymteria. Weitergabe/Unterlizenzierung bedarf unserer Zustimmung.

9) Vertraulichkeit & Referenzen

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich. Asymteria darf Name/Logo des Kunden als Referenz in angemessener Form nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

10) Datenschutz & Auftragsverarbeitung

Asymteria verarbeitet personenbezogene Daten gemäß Datenschutzerklärung. Soweit eine Verarbeitung im Auftrag erfolgt, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO vor Beginn der Verarbeitung.

11) Gewährleistung & Nachbesserung

Asymteria erbringt Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt. Bei Mängeln hat Asymteria das Recht auf zweimalige Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Weitergehende Rechte richten sich nach Ziff. 13 und gesetzlichen Vorschriften.

12) Erfolgsabhängige Vergütung

Erfolgsanteile bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit nachvollziehbaren Triggern, Messquellen und Beobachtungszeiträumen.

13) Haftung

Asymteria haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14) Laufzeit, Kündigung, Pausierung

Retainer sind monatlich kündbar zum Monatsende (Zugang 14 Tage vorher). Arbeitspakete enden mit Abnahme. Eine Pausierung ist 1× pro Quartal bis zu 4 Wochen möglich; bereits erbrachte Teilleistungen bleiben abrechenbar.

15) Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien (z. B. Ausfälle von Strom/Netz, Naturereignisse, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen) befreien für deren Dauer und Umfang von der Leistungspflicht. Parteien informieren sich unverzüglich.

16) Geheimhaltungsdauer & Rückgabe

Vertrauliche Informationen sind für 3 Jahre nach Vertragsende geheimzuhalten. Träger der Informationen sind auf Wunsch zurückzugeben oder sicher zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

17) Abwerbeverbot

Die Parteien verpflichten sich, während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben. Eine Einstellung nach ausdrücklicher Zustimmung bleibt möglich.

18) Exportkontrolle, Antikorruption

Die Parteien beachten anwendbare Export-/Sanktionsvorschriften und Antikorruptionsgesetze. Bei Verstößen ist die andere Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

19) Rechteübertragung, Subunternehmer

Abtretungen bedürfen der Zustimmung der jeweils anderen Partei; § 354a HGB bleibt unberührt. Asymteria darf geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.

20) Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.

21) Rangfolge

Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: (1) Einzelvertrag/Auftrag inkl. Anlagen, (2) diese AGB, (3) etwaige Leistungsbeschreibungen/Angebote, (4) sonstige Dokumente.

22) Schlussbestimmungen

Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt (salvatorische Klausel). Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: 07.11.2025